Liebe Eheleute,

habt ihr euch auch schon mal gefragt, welche Behördenwege man vor und nach der Hochzeit eigentlich hat?

Auf was muss man achten?

Wir haben uns für euch schlau gemacht und bieten euch gerne eine grobe Übersicht zum Thema Hochzeit aus behördlicher Sicht. Wir haben uns auf https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat.html für euch informiert – hier könnt ihr auch immer nachlesen, falls die Informationen aktualisiert werden sollten. Diese Reihe soll euch wichtige Informationen zum Thema Hochzeit, Verlobung etc. liefern, dass ihr auch rechtlich gut auf eure Eheschließung vorbereitet seid.

Allgemeine Informationen..

Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sie kann nur zwischen einem Mann und einer Frau und nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das „Ja“-Wort von Bräutigam und Braut zustande.

Hinweis: Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst, um zu heiraten..

  • Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer

  • „Trauungsprotokoll“ (Dokumentation des Ehewillens und des ledigen Standes) muss aufgenommen werden

  • Der Besuch eines Ehevorbereitungskurses, hierzu haben wir euch auch einen Blogbeitrag vorbereitet! 

  • Brautleute sollten gefirmt sein

  • Empfohlen wird der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie

  • Zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen

Die standesamtliche Trauung:

In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass ihr als Verlobte, vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklärt, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte euch in Gegenwart von zwei, einem oder keinem Zeugen einzeln und nacheinander, ob ihr die Ehe miteinander eingehen wollt und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass ihr von nun an rechtmäßig verbundene Eheleute sind.

Habt ihr gewusst, dass der Verfassungsgerichtshof mit 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Zugänge für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben hat ? Das bedeutet also, dass von nun an auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten können. <3 

Beachtet bitte, dass rein religiöse (kirchliche) Trauungen in Österreich vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit haben.

Diese Regelungen gelten für alle Eheschließungen in Österreich..

  • Allgemeines zur standesamtlichen Trauung

  • Trauzeugen

  • Ort der Trauung

  • Ablauf der Trauung

  • Weiterführende Links

Vorraussetzungen für eure Trauzeugen..

  • Eure Trauzeugen müssen mind. 18 Jahre alt sein und unterliegen einer Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis

  • Sie müssen die Sprache verstehen, in der die Trauung stattfindet – oder es wird eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher eingesetzt

  • Es können ein oder zwei Trauzeugen sein – allerdings ist auch eine Eheschließung ohne Trauzeugen möglich

  • Kirchliche Trauung: mind. 1 Trauzeuge für jeden von euch beiden. Die Trauzeugen müssen nicht selbst katholisch sein. Sie müssen aber den Vorgang des Austausches der Ehewillenserklärungen bezeugen können.

Der Ort der Trauung..

Ihr könnt euch zur Eheschließung in jedem Standesamt anmelden. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. das Aufgebot erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst, könnt ihr dann aber auch in einem anderen Standesamt halten.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Trauungen ausnahmsweise außerhalb der Standesämter vorgenommen werden. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige bzw. gewählte Standesamt. Vergesst nicht rechtzeitig einen Termin zu reservieren. Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“) ist nämlich nur maximal sechs Monate gültig.

Ablauf der Trauung..

Bei der Anmeldung zur Eheschließung stellt euch die Standesbeamtin/der Standesbeamte den möglichen Programmablauf der Trauung vor. Falls ihr in einem anderen Standesamt heiraten möchtet, lasst euch von eurem Wunschstandesamt bei einem zusätzlichen Termin beraten. Am Tag der Trauung müsst ihr noch einige Formalitäten erledigen – sowohl ihr, als auch eure Trauzeuginnen/Trauzeugen, müsst bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Denkt daher daran, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.

Achtung ihr Lieben!

Solltet ihr kurz nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigt euch rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.

Die zuständige Stelle ist eure Wohnsitzpfarre – soll die Trauung in einer anderen Pfarre als der Wohnsitzpfarre stattfinden, erfolgt die Anmeldung zur Trauung dennoch in eurer Wohnsitzpfarre. Mit Erlaubnis eures Pfarrers, die dieser nach Aufnahme des Trauungsprotokolls geben kann, kann die Trauung auch in einer Kirche außerhalb seines Pfarrgebiets stattfinden.

Diese Unterlagen benötigt ihr zur Eheschließung..

  • Taufscheine

  • Geburtsurkunden

  • Bestätigungen der Meldung

  • Amtliche Lichtbildausweise

  • Daten der Trauzeugen (Name, Adresse)

Bei ziviler Vorehe..

  • Trauscheine

  • Gegebenenfalls Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung

  • Heiratsurkunden

  • Gegebenenfalls Scheidungsdekrete

Bei kirchlicher Vorehe..

  • Nachweis über die kirchliche Ungültigkeitserklärung oder Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Todeserklärung

  • Trauscheine

Kann man nocheinmal heiraten, wenn man bereits kirchlich geheiratet hat?

Grundsätzlich kann nur eine Witwe/ein Witwer noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigt euch diesbezüglich rechtzeitig bei eurer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.

Liebe Verlobte, wie ihr seht gibt es so einiges zu beachten, wenn ihr eure Eheschließung anstrebt. Wir wissen, dass Behördenwege und Papierkram nicht gerade die Lieblingsbeschäftigung von vielen ist. Diese Wege sind jedoch wichtig und essentiell und sollten auch nicht vergessen werden. 

Euer BeBright-Team ♥